Pilotprojekt Halver – Oberbrügge
Bahnen in Deutschland - Schlechtes Image aber: Reale Perspektiven
Unsere Strecke als "Versuchsanlage im privaten Besitz"
1. Kurze Beschreibung der Strecke:
a) Rechtsfragen:
Die Strecke unterlag - ursprünglich - der Eisenbahn-Betriebs-Ordnung (EBO). Sie ist nicht freigestellt (früher: "entwidmet") worden. Ihr Rechtszustand wurde deshalb in "Versuchsanlage im privaten Besitz" geändert . Das bedeutet, dass nunmehr Testfahrten möglich sind. Unter dem Recht der EBO war das nicht möglich...
b) Streckenlänge:
Ihre Länge beträgt 6,2 km. Sie verfügt über durchgehendes Gefälle (bzw. Steigung), Brücken und einen Tunnel.
2. Welche allgemeine Betriebsgefahr geht von der Strecke aus?
Für diese Strecke gibt es eine bundesweite absolute Besonderheit:
Die Strecke hat keine einzige höhengleiche Wegekreuzung und führt größtenteils durch unbesiedeltes Gelände.
Die von ihr für Dritte ausgehende allgemeine Betriebsgefahr ist daher als marginal zu bewerten.
3. Wie ist der aktuelle Streckenzustand?
Ihr aktueller Zustand lässt den Betrieb mit Regelfahrzeugen unter EBO-Recht nicht mehr zu. Er ist aber optimal dafür geeignet, Tests mit dem SchienenTaxi zu ermöglichen. Eine Kommission des EBA (Eisenbahnbundesamtes) hat die Strecke am 24. Juni 2014 begutachtet
4. Könnte die Strecke freigestellt („entwidmet“) werden?`
Das ist auf Antrag grundsätzlich möglich und wurde mittlerweile umgesetzt.
5. Was würde es für die Testfahrten physikalisch bedeuten, wenn die Strecke freigestellt wäre?
Es ergäbe sich überhaupt kein Unterschied, weil sich die physikalischen Bedingungen der Strecke durch eine rechtliche Freistellung nicht ändern.
6. Warum wurde von der Möglichkeit, die Strecke freizustellen, zunächst kein Gebrauch gemacht?
Unsere Fahrzeuge sollen später im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr eingesetzt werden. Nicht nur die hauseigene Strecke, sondern alle aufgegebenen Eisenbahnstrecken könnten sich für diesen Zweck eignen. Wenn sie aber als EBO weiter geführt werden, sollten auch unsere Fahrzeuge den Bedingungen der EBO genügen können. Die EBO ist durchaus offen für technische Weiterentwicklungen. -
Das setzt bei wirtschaftlicher Betrachtung voraus, dass schon die ersten Versuche auf einer adäquaten Strecke – so wie sie uns als hauseigene Strecke ohnehin zur Verfügung steht – durchgeführt werden können. - Hierzu siehe auch Frage Nr. 9.
7. Was würde es für die Testfahrten wirtschaftlich bedeuten, wenn die Strecke freigestellt wäre?
(Siehe auch: Warum wurde bisher von der Möglichkeit, die Strecke freizustellen, kein Gebrauch gemacht?)
Eine freigestellte Strecke könnte für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr auf der Rechtsgrundlage der EBO eventuell keine Relevanz haben. Bei sehr oberflächlicher Betrachtung könnten Versuche auf ihr vermuten lassen, sie hätten nur den Rang von Hobbyveranstaltungen privater Interessenten. Investoren wären dann möglicherweise nicht bereit, sich einzubringen.
8. Wie würden Interessenten (Investoren) voraussichtlich reagieren, wenn sie erfahren müssen, dass die Behörden den Testbetrieb auf der EBO - Strecke unterbunden haben?
Siehe hierzu auch Frage Nr. 9!
Sie könnten unterstellen, dass die Behörden über negativ zu bewertende Informationen über das SchienenTaxi verfügen, die ihnen aber von uns vorenthalten worden wären.
Diese Vermutung wäre zwar falsch, doch:
Wenn bei den Investoren erst einmal Misstrauen aufgekommen ist, lassen sich keine vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen mehr gestalten.
Das wäre das Ende des Pilotprojekts „SchienenTaxi“.
Hinweis: Unsere Partner sind von uns vollinhaltlich über die Rechtsprobleme informiert worden. Sie sind dennoch bereit, mit uns weiter zusammen zu arbeiten.
9. Wie würden Interessenten (Investoren) aber möglicherweise reagieren, wenn sie erfahren müssen, dass die Behörden den Testbetrieb nach der Betriebsordnung Straßenbahnen (BO-Strab) Strecke genehmigt haben?
Neben der EBO gibt es die für alle Beteiligten durchaus einfachere Variante, den künftigen Betrieb im Sinne einer (ggf. "Überland"-) Straßenbahn (Straßenbahnbetriebsordnung "BOStrab") durchzuführen.
Der BME wird zusammen mit der SKB GmbH auch diese Möglichkeit prüfen und ggf. alle Schritte ergreifen, um das Projekt voran zu treiben.
Einer späteren (zusätzlichen und/oder parallelen) Weiterentwicklung des Projekts im Sinne der EBO steht diese Variante nicht entgegen.
Damit könnte das Interesse der Investoren weiterhin gewonnen werden.
10. Welche Maßnahmen werden zurzeit ergriffen, um das Pilotprojekt vorwärts zu bringen?
Das Voranbringen neuartiger Projekte im schienengebundenen Verkehrsbereich stößt auf viele Hemmnisse. Sie zu beseitigen, ist eine der vielen Anforderungen an die SKB GmbH.
Im Zusammenwirken mit der Stadt Halver und der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW mbH kam es zu folgender Übereinkunft, wie sie von der BEG in ihrem Blog veröffentlicht wurde:
"Aktuelles aus der Arbeit und den Projekten der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft BEG NRW mbH.
Wir steuern die Aktivierung nicht mehr betriebsnotwendiger Immobilien der Bahn - Bahnflächen, Empfangsgebäude und Strecken - bis zur kommunalplanerischen Verfügbarkeit.
Im Hintergrund Fahrzeuge der SKB. Das Gleis im Vordergrund führte früher direkt bis nach Brügge mit Anschluss nach Lüdenscheid